Unterrichtsentgelte

Die Finanzierung eines Musikschulbetriebes erfolgt durch öffentliche Mittel der Kommunen und der Länder sowie durch Einnahmen aus Unterrichtsentgelten. Die anfallenden Kosten setzen sich aus Personalkosten (in der Regel über 90 Prozent des Haushaltsvolumens) und Sachkosten (Anschaffung und Pflege der Instrumente, Materialaufwand für Verwaltungsarbeit usw.) zusammen. Die Einnahmen und Ausgaben werden in einem jährlich zu erstellenden Haushaltsplan festgeschrieben.

Dank der finanziellen Unterstützung durch den Landkreis und die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen können die Unterrichtsentgelte familienfreundlich gehalten werden. Ein sparsamer Haushalt und die geltenden Förderrichtlinien gewährleisten auch für die Zukunft eine solide und flächendeckende Musikschularbeit.

Die aktuell geltende Entgeltordnung und -tabelle finden Sie im Download-Bereich.

Verwaltungsentgelt:

Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung / Wiederanmeldung ein zusätzliches Verwaltungsentgelt in Höhe von € 30,- pro Schüler und Schuljahr erhoben wird. Dies gilt für alle entgeltpflichtigen und entgeltfreien Unterrichtsformen, Ensembles, Spielkreise, Orchester.

Bei einer Familienmitgliedschaft im Trägerverein (Mindestbeitrag € 25,- pro Kalenderjahr) entfällt das Verwaltungsentgelt. Mitgliedsanträge, die nach Beginn des Unterrichts gestellt werden, bewirken keinen Erlass des Verwaltungsentgelts im laufenden Schuljahr.

Die Teilnahme in einem Ergänzungsfach (Ensemble, Spielkreise) ohne Belegung eines Hauptfachs wird entgeltpflichtig (Ausnahme: Orchester, Singklassen, Chöre, Bläserklassen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der aktuell geltenden Entgeltordnung - und -tabelle im Download-Bereich.