Die Mitgliedschaft richtet sich nach der Satzung der Musikschule und ist unabhängig von der Belegung eines Unterrichtsfaches.
Bei Belegung eines Unterrichtsfaches gilt: Die Familienmitgliedschaft von mind. € 25,- jährlich ersetzt die schuljährlichen Verwaltungsentgelte aller Familienmitglieder (€ 30,- pro Schüler).
Mitgliedsanträge, die nach Unterrichtsbeginn gestellt werden, haben keinen Anspruch auf Erlass des Verwaltungsentgelt im laufenden Schuljahr.
Mitglieder, die keine Leistungen der Musikschule in Anspruch nehmen, können den Betrag als Spende absetzen.
Die Abbuchung des Jahresbeitrags erfolgt je nach Beitrittsdatum zum 15. Juli oder 15. Dezember.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.