Mitgliedschaft im Trägerverein

  • Die Mitgliedschaft richtet sich nach der Satzung der Musikschule und ist unabhängig von der Belegung eines Unterrichtsfaches.
  • Bei Belegung eines Unterrichtsfaches gilt: Die Familienmitgliedschaft von mind. € 25,- jährlich ersetzt die schuljährlichen Verwaltungsentgelte aller Familienmitglieder (€ 30,- pro Schüler).
  • Mitgliedsanträge, die nach Unterrichtsbeginn gestellt werden, haben keinen Anspruch auf Erlass des Verwaltungsentgelt im laufenden Schuljahr.
  • Mitglieder, die keine Leistungen der Musikschule in Anspruch nehmen, können den Betrag als Spende absetzen.
  • Die Abbuchung des Jahresbeitrags erfolgt je nach Beitrittsdatum zum 15. Juli oder 15. Dezember.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.